Mitglied werden

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Du möchtest Mitglied im TSV Wiensen werden?

Einfach die Beitrittserklärung ausfüllen und an die angegebene Adesse schicken oder
du gibst sie einfach deinem Übungsleiter mit.

Datei "Beitrittserklärung.pdf"

Mitgliedsbeiträge pro Monat:

Kinder /Jugendliche bis 18 Jahre

 4,50€

Ermäßigter Beitrag (Schüler / Studenten etc.) ab 18 Jahre *

 5,50€

Erwachsene

  8,00€

Ehepaare und eheähnliche Gemeinschaften

14,00€

Familien **

18,00€ 

Alleinerziehende mit Kindern ** 

 11,00€

Senioren ab 65 Jahren

5,00€

Kurskarten (10 Einheiten)

Erwachsene

40,00€

Kinder / Jugendliche

20,00€

 

* Beitragsermäßigung

In folgenden Fällen wird der Beitrag auf Antrag und bei Nachweis der entsprechenden Voraussetzungen gegenüber dem Verein ermäßigt:

Auszubildende, Schüler und Studenten, Wehrdienst- oder FSJ-leistende, ab dem vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 27. Lebensjahr gegen unaufgeforderten Nachweis der fortbestehenden (schulischen) Ausbildung/des fortbestehenden Studiums bis zum 01.02. bzw. 01.08. eines jeden Jahres

Bei fehlendem Nachweis zum Stichtag wird der volle Erwachsenenbeitrag erhoben und bei verspäteter Einreichung des Nachweises auch nicht erstattet

In sozialen Härtefällen kann auf Antrag und nach Zustimmung des Vorstandes für jeweils ein Kalenderhalbjahr der ermäßigte Beitrag angesetzt werden.


** Familienbeitrag

Mitglieder einer Familie, die jeweils Mitglieder des Vereins sind, können auf Antrag und gegen Nachweis der nachfolgenden Voraussetzungen den Familienbeitrag in Anspruch nehmen.

Als Familie gelten höchsten zwei in einem Haushalt lebende Erwachsene mit denjenigen minderjährigen Kindern (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und Studenten / Wehrdienstleistende / FSJ-Leistende / Auszubildende / Schüler ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit entsprechendem Nachweis), für die mindestens einer der Erwachsenen das zumindest gemeinsame Sorgerecht hat.

Die Führung des gemeinsamen Hausstandes und das Sorgerecht sind bis zum 01.02. bzw. 01.08. eines Kalenderjahres unaufgefordert nachzuweisen.

Diese Regelungen gelten sinngemäß auch für Alleinerziehende, die gemeinsamen Hausstand und Sorgerecht nachzuweisen haben.

Bei erfüllten Voraussetzungen tritt der Familienbeitrag ab dem nächsten Beitragseinzug in Kraft.


Neuaufnahme, Kündigung und personelle Änderungen

Bei Neuaufnahme in den Verein ist der Monatsbeitrag ab Eintrittsdatum zu zahlen.

Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich, bei Minderjährigen mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters - mitzuteilen. Er ist nur mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Schluss eines Kalendervierteljahres möglich.

Bei Kündigung vor Ablauf eines Kalenderhalbjahres findet auch eine anteilige Erstattung bereits geleisteter Beiträge nicht statt. Nicht geleistete Beiträge bleiben geschuldet. Das gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Kündigung oder des Ausscheidens.

Personelle Änderungen (Privatanschrift, Bankverbindung, Familienstand) bitten wir, dem Verein unverzüglich mitzuteilen.